Veranstaltungen
Tagung Heidelberg: Sexuellen Missbrauch erkennen und verhindern
Fachtagung der SRH Hochschule HeidelbergWer: Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Wo: Heidelberg, SRH Hochschule, Grosser Hörsaal
Wann: Mittwoch, 22.09.2010, 16:00 - 19:30
In der Vergangenheit wurde in den Medien immer häufiger von Fällen sexuellen Missbrauchs berichtet. Wenn die Tat aufgedeckt und der Täter strafrechtlich verfolgt wird, sind Verwandte und Bekannte der Opfer geschockt - nicht zuletzt weil sie selbst „blind“ waren und nichts von den schrecklichen Vorfällen gewusst haben. Das Symposium "Sexuellen Missbrauch erkennen und verhindern" gibt Anlass, sich mit dieser Thematik zu befassen und sich zu fragen: "Wie schärfen wir unseren Blick und was können wir effektiv gegen sexuellen Missbrauch tun?"
Detailinformationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
2. Österreichischer Präventionskongress
Mittwoch, 24. und Donnerstag, 25. November 2010congress graz, A-Graz
Thema 2010: Das geht zu weit! Grenzüberschreitungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
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Berner Forum für Kriminalwissenschaften: Vortrag zu Deeskalation und Polizeiarbeit
Referent:Dr. Stefan Blättler, Kommandant Kantonspolizei Bern
Ort + Zeit:
Universität Bern, Hauptgebäude HS 101
Dienstag, 26. Oktober 2010, 18:30 Uhr
Vielfach wird Polizeiarbeit vor allem als repressive Tätigkeit des Staates wahrgenommen. Die Polizei, als Wahrzeichen und Institut des staatlichen Gewaltmonopols, steht dabei bei ihrer Tätigkeit natürlich immer im Fadenkreuz der öffentlichen Kritik.
Die Arbeit der Polizei richtet sich nach klaren Grundlagen aus. Sie sind im Gesetz verankert. Jede Handlung der Polizei muss den Prinzipien der Legalität, der Notwendigkeit und der Verhältnismässigkeit entsprechen. In der Praxis kann dies natürlich auch zu Problemen führen. Wie soll sich die Polizei verhalten, wenn im Rahmen einer bewilligten Demonstration einzelne Teilnehmer maskiert am Umzug teilnehmen, obwohl grundsätzlich ein Vermummungsverbot gilt? Wie soll die Polizei sich verhalten, wenn aus einem Demonstrationszug heraus von nicht erkannten Personen Sachbeschädigungen an Gebäuden und abgestellten Fahrzeugen begangen werden? Soll sich die Polizei sichtbar an neuralgischen Punkten eines geplanten Demonstrationsumzuges zeigen oder soll sie sich so weit wie möglich im Hintergrund aufhalten? Mit andern Worten: Kann durch das Verhalten der Polizei das mögliche Aggressionspotenzial einzelner Teilnehmender beeinflusst werden.
Unter dem Begriff Deeskalation versucht die Polizei seit einiger Zeit im Rahmen von Veranstaltungen, Demonstrationen und Grossereignissen, wie Fussball- und Eishockeyspielen, ganz gezielt durch ihre Präsenz und ihr Dispositiv dazu beizutragen, möglichst keine Eskalation der Gewalttätigkeit zuzulassen. Das führt aber in Einzelfällen nicht nur zu heiklen taktischen Entscheiden, sondern kann durchaus auch rechtliche Konsequenzen haben. Festgestellte Straftaten können unter Umständen im Sinne eines übergeordneten Gesamtinteresses nicht geahndet werden, um das Drehen der Gewaltspirale zu verhindern.
Der Referent wird im Rahmen seiner Ausführungen auf dieses Spannungsfeld zwischen striktem Respekt des Legalitätsprinzips und der Anwendung des gesunden Menschenverstandes im Polizeialltag eingehen. Er wird dabei einige konkrete Beispiele aus der Polizeiarbeit näher beleuchten.
Informationen zur Organisation finden Sie hier.
Berner Forum für Kriminalwissenschaften: Vortrag zu Strafrecht, Kulturpluralismus und Gewissenskonflikte
Referenten:Prof. Dr. Martino Mona, LL.M. (Harvard), Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Bern
Dr. Tom Frischknecht, Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Bern
Ort + Zeit:
Universität Bern, Hauptgebäude HS 101
Dienstag, 30. November 2010, 18 30 Uhr
Üblicherweise beurteilt sich die Rechtmässigkeit eines Verhaltens unabhängig von der Motivation des Täters. Täterspezifischen Aspekten hinsichtlich der Beweggründe zur Tat wird mit Ausnahme gewisser Irrtumskonstellationen grundsätzlich erst im Zusammenhang mit der Bestimmung des Verschuldens Rechnung getragen und findet allenfalls bei der Strafzumessung Berücksichtigung. Damit sind Gewissenskonflikte bei der Bestimmung der Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht von Bedeutung.
Gewissenstaten zeichnen sich dadurch aus, dass der Täter zwar bewusst gegen die Rechtsordnung verstösst, sich jedoch als Motivation für sein Verhalten auf Werte beruft, die von der rechtlichen Ordnung abweichen. Ein Gewissenstäter begeht bewusst einen Normbruch, da er sich aufgrund seines Gewissens dazu verpflichtet fühlt. Dieses Gefühl der Verpflichtung kann insbesondere auf die Sozialisierung des Gewissenstäters in einem Umfeld zurückzuführen sein, das die Wertvorstellungen, auf denen die betroffene Rechtsordnung basiert, nicht teilt. Allerdings könnte das normkonforme Verhalten für den Gewissenstäter angesichts seiner Wertvorstellungen eventuell nicht zumutbar sein. Dies wäre auf jeden Fall bei der Bestimmung des Täterverschuldens zu berücksichtigen.
Die beiden Referenten legen in ihrem Beitrag dar, inwiefern Gewissenskonflikte darüber hinaus rechtlich bedeutsam sein können und hinterfragen dabei die vorherrschende restriktive Praxis. Dabei stellen sie ebenfalls den Grundsatz in Frage, wonach ein Gewissenstäter grundsätzlich rechtswidrig handelt: Ist dies bloss eine normative Festlegung, um die Einheit der Rechtsordnung zu wahren und den Ausbruch eines pluralistischen Chaos zu verhindern? Diese Fragestellung führt zu grundsätzlichen Gedanken über das Wesen des Strafrechts und dessen kulturelle Prägung. Ist es angesichts des Schuldprinzips angebracht, Personen zu verurteilen, die aufgrund des Gewissensdrucks im Tatzeitpunkt faktisch über keine Handlungsfreiheit mehr verfügten? Die Thematik umfasst einen weiten Bereich, angefangen bei den medial stark beachteten so genannten „Ehrenmorden“, über religiöse Praktiken wie das Schächten bis hin zum Umgang mit der weiblichen wie männlichen Beschneidung.
Informationen zur Organisation finden Sie hier.
Mediasec-Sicherheitsfachtagungen Herbst 2010 Zürich
Auch diesen Herbst veranstaltet Mediasec wieder interessante und aktuelle Tagungen rund um das Thema Sicherheit.Alle Tagungen finden im Marriott Hotel, Neumühlequai 42, 8001 Zürich statt.
Folgende Veranstaltungen finden in den nächsten Wochen statt:
- 23.09.2010: Brandschutz: Statusbericht und Ausblick in die Zukunft
- 28.10.2010: Unternehmenssicherheit - Neue Herausforderungen
- 24.11.2010: Videoüberwachung: Heute-Morgen-Übermorgen
Die Anmeldefristen, die Möglichkeit zur Onlineanmeldungen und die Detailinformationen finden Sie hier.
Dort finden Sie auch eine Übersicht zu den Veranstaltungen für das Jahr 2011.
Internationale Konferenz: Jugendstrafrechtssysteme in Europa
Internationale Konferenz in Greifswald: Jugendstrafrechtssysteme in Europa - Reformentwicklungen und "Gute-Praxis-Modlle".Wo: BIG-Bildungszentrum in Greifswald, Feldstrasse 85, 17489 Greifswald
Wer: Lehrstuhl für Kriminologie an der Universität Greifswald u.a.
Wann: 14.-15. Oktober 2011
Detailinformationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
9e Forum eCulture Netizenship
Mercredi 8 septembre 201008.30 à 17.15 heures
HEP du canton de Vaud
Aula des Cèdres, Lausanne
Les forums eCulture sont des jounées de formation interacitve, avec conférences, ateliers, experts internationaux, stands et réseautage.
Thème 2010:
La citoyenneté numérique au travail, à l'école, en famille
Les médias sociaux et le web 2
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Berner Forum für Kriminalwissenschaften: Vortrag zu "Risiko Gesundheit“ aus einer kriminologischen Perspektive
Über das „Risiko Gesundheit“ aus einer kriminologischen PerspektiveReferentin:
Dr. Bettina Paul, wiss. Mitarbeiterin am Institut für Kriminologische Sozialforschung der Universität Hamburg
Ort + Zeit:
Universität Bern, Hauptgebäude HS 220
Dienstag, 12. Oktober 2010, 18:30 Uhr
Sowohl das öffentliche wie auch das persönliche Interesse an Gesundheit haben in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. „Gesundheitstagen“ begegnet man heute nicht mehr nur in medizinischen Milieus – vielmehr lädt uns unsere Hausbank am „Gesundheitstag“ ein, neben unserem Kontostand auch unser Gewicht, Blutdruck- und die Body-Fett-Anteile in Erfahrung zu bringen. Gesundheit ist ein zentraler Wert, der sich nicht auf einen eingeschränkten Sektor unseres Lebens bezieht. Blickt man auf die stetig steigende Lebenserwartung, mitsamt der Ausweitung des Gesundheitsservicesektors, mag es erstaunen, dass zugleich ein Anstieg des subjektiven Krankheitsempfindens zu verzeichnen ist. Sprich: Im historischen Vergleich sind wir so gesund wie nie und leben länger als je zuvor und doch fühlen wir uns kränker. Dieses Empfinden, welches zugleich von Verletzlichkeit und Unsicherheit zeugt, lässt sich zum einen mit der Furcht erklären, durch Unordnung die Kontrolle über unsere Körper, Beziehungen und die Autonomie über unser Leben zu verlieren. Dabei gilt heute, dass jedes Verhalten ein riskantes Verhalten ist. Nach Luhmann (1993) gibt es ein Verhalten ohne Risiko nicht mehr; daher ist jede Entscheidung zugleich eine Risikoentscheidung. Risiko impliziert dabei die Zuweisung von Verantwortung. Und Gesundheit wird heute als einen Zustand wahrgenommen, für den man Verantwortung trägt. Risikopräventionsstrategien sehen daher vor, Diät zu halten, die Ernährung umzustellen und sich zu bewegen. Dies führt dazu, dass wir das Gefühl zurückerlangen, Kontrolle über unser Leben zu haben. Ein Bedürfnis, das gerade dann Bedeutung erlangt, wenn wir die äusseren Konstellationen wie Arbeitsplatz, Umwelt, wirtschaftliche Konditionen etc. nicht beeinflussen können.
Eine weitere Erklärung für die heute empfundene Verletzlichkeit besteht darin, dass wir immer mehr Probleme einer medizinischen Lösung zuführen und immer mehr Verhaltensweisen als gesundheitsschädlich bezeichnen und bekämpfen. Was wir bereits seit den 1970er Jahren beobachten können, ist eine expansive Verschiebung medizinisch-professioneller Handlungsgrenzen in zuvor unberührte Bereiche. Auch diese Verschiebung eines Verhaltens / Zustands in den Bereich der Krankheit schafft Entlastung gegenüber der Kontrolle, die wir über unser Leben haben müssen.
Damit sind die ambivalenten Züge in der neuen Gesundheitsorientierung bereits angedeutet. Der Vortrag will diese ambivalenten bis problematischen Seiten des Megawerts „Gesundheit“ aus einer kriminologischen Perspektive aufzeigen. Im Fokus stehen dabei die Ökonomisierung der Gesundheit, die Medizinalisierung weiter Bereiche unserer Gesellschaft sowie die neue Qualität der Vorverlagerung präventiver Aktionen, die alle entweder analog zu kriminologischen Prozessen zu sehen sind oder sogar Hand in Hand mit diesen gehen.
Informationen zur Organisation finden Sie hier.
Institut Psychologie & Bedrohungs - Management, D - Darmstadt
regelmässige Aus- und Weiterbildungen mit Schwerpunkt auf den Themen Prävention und Fallmanagement zu folgenden Themen:• System Sichere Schule: Krisenteams gegen Schulgewalt - ein System zur Prävention - Früherkennung - Einzellfallintervention
• Stalking
• Amok, Gewaltdruhungen und zielgerichtete Gewalt an Schulen
• Neue Medien und Jugendgewalt
• Pädosexualität und & Gefahren für Kinder im Internet
Institut Psychologie & Bedrohungsmanagement
Postfach 110 702
D-64222 Darmstadt
Tel.: +49 - 6151 - 20213
Fax: +49 - 6151 - 20434
info@i-p-bm.de
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Berner Forum für Kriminalwissenschaften: Vortrag zu Stalking
Die Strafbarkeit von Stalking in Deutschland - Vorbild für die Schweiz?Referent:
Prof. Dr. Jörg Kinzig, Studiendekan und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Tübingen
Ort + Zeit:
Universität Bern, Hauptgebäude HS 101
Dienstag, 28. September 2010, 18:30 Uhr
Im Jahr 2007 hat der deutsche Gesetzgeber das Phänomen "Stalking" in § 238 DStGB in einem eigenen Straftatbestand, der "Nachstellung" betitelt ist, unter Strafe gestellt. Der Vortrag versucht, unter Einbeziehung kriminologischer Erkenntnisse eine erste Bilanz der Einführung dieser neuen Strafvorschrift zu ziehen.
Darauf aufbauend soll abschliessend eruiert werden, ob das deutsche Modell Impulse für den Schweizer Gesetzgeber liefern kann.
Informationen zur Organisation finden Sie hier.
Tagung in Bremen: Chancenlos, rechtlos und ausgeliefert?
Tagung zu aktuellen Problemen des StrafvollzugsWann? 17.-18. September 2010
Wo? Universität Bremen, Hörsaalgebäude GW1HS Universitätsallee, 28359 Bremen
Die Fachtagung beschäftigt sich mit neueren Entwicklungen im Strafvollzug aus theoretischer und praktischer Sicht. In drei Abschnitten wird es um die „Exklusion des Anderen“, um „Bürgerrechte im Strafvollzug“ und „Gewalt im Strafvollzug“ gehen. Diese grundsätzlichen Zugänge werden jeweils durch Vorträge von zwei ReferentInnen sowie eine Diskussion mit weiteren ExpertInnen auf handhabbare Fragestellungen konkretisiert.
Detailinformationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.